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Der niederländische Hoge Raad hat das sogenannte Didam II-Urteil erlassen und schafft damit neue Rechtsvorschriften
Arnold Gelderman, Laurens Vermeulen
Der Hoge Raad hat das lang erwartete zweite Didam-Urteil[1] verkündet, in dem der Oberste Gerichtshof eine Reihe von Rechtsfragen beantwortet hat, die nach dem ersten Didam-Urteil[2] entstanden waren und sowohl Literatur als auch Rechtsprechung beschäftigt haben. Im Folgenden finden Sie eine kurze Zusammenfassung der Rechtsfragen und Rechtsvorschriften aus dem zweiten Didam-Urteil.

Gelten die Rechtsvorschriften aus dem ersten Didam-Urteil auch für staatliches Handeln, das vor der Verkündung des Didam-Urteils stattgefunden hat?

Der Hoge Raad bejaht diese Frage. Gemäß Artikel 3:14 Burgerlijk Wetboek (niederländisches Bürgerliches Gesetzbuch, kurz: BW) beruhen die im ersten Didam-Urteil formulierten Rechtsvorschriften auf den allgemeinen Grundsätzen der ordnungsgemäßen Verwaltung. In Anbetracht der Art und des Hintergrunds dieser Vorschriften gibt es keinen Grund, den zeitlichen Geltungsbereich der Didam-Vorschriften zu begrenzen.

Welche rechtlichen Folgen hat es, wenn eine staatliche Behörde gegen die Vorschriften des Didam-Urteils verstoßen hat?

Der Hoge Raad entschied, dass ein Handeln, das gegen die Vorschriften aus dem Didam-Urteil verstößt, nicht zur Nichtigkeit des Vertrags nach Artikel 3:40 (2) BW führt, da die Vorschriften auf den allgemeinen Grundsätzen der ordnungsgemäßen Verwaltung beruhen und daher nicht gegen eine zwingende Rechtsvorschrift verstoßen. Außerdem, so der Hoge Raad, zielen die Didam-Vorschriften auch nicht darauf ab, die Gültigkeit von Rechtsgeschäften zu beeinträchtigen, die ihnen entgegenstehen. Daher ist ein (Kauf-)Vertrag, der unter Verstoß gegen die Didam-Vorschriften geschlossen wurde, weder nichtig noch anfechtbar.

Wenn eine staatliche Behörde jedoch gegen die Didam-Vorschriften verstößt, handelt sie im Prinzip rechtswidrig gegenüber einem (potenziellen) Bewerber, dem zu Unrecht die Chancengleichheit bei der Ausschreibung verweigert wurde. Dies hat zur Folge, dass eine staatliche Behörde aus diesem Grund schadenersatzpflichtig sein kann. Solange ein Vertrag noch nicht geschlossen wurde oder die Lieferung noch nicht erfolgt ist, kann der Bewerber unter Umständen fordern, dass der staatlichen Behörde Verkauf oder Lieferung untersagt werden.

Gelten die Didam-Vorschriften auch dann, wenn die staatliche Behörde einen Plan entwickelt hat, den nur eine Partei erfüllen kann?

Der Hoge Raad bejaht dies. Die Rechtsvorschriften aus dem Didam-Urteil geben den staatlichen Behörden einen Spielraum für die Verabschiedung von Entwicklungsplänen und Raumordnungsplänen. Selbst wenn die staatliche Behörde einen Plan beschließt, von dem sie glaubt, dass nur eine Partei ihn erfüllen könnte, ist die staatliche Behörde verpflichtet, die rechtlichen Vorschriften aus dem Didam-Urteil anzuwenden. Das bedeutet unter anderem, dass die staatliche Behörde ihre Verkaufsabsicht rechtzeitig vor dem Verkauf so veröffentlichen muss, dass sie von jedermann zur Kenntnis genommen werden kann. Außerdem muss die staatliche Behörde begründen, warum ihrer Meinung nach auf der Grundlage objektiver, überprüfbarer und angemessener Kriterien nur ein ernsthafter Bewerber in Frage kommt oder davon ausgegangen werden kann.

Über die weiteren Entwicklungen halten wir Sie auf dem Laufenden. Bei Fragen wenden Sie sich bitte an unser German Desk.

[1] HR 15. November 2024, ECLI:NL:HR:2024:1661.
[2] HR 26. November 2021, ECLI:NL:HR:2021:1778.
 

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