48. Newsletter German Desk
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Urteil des EuGH: der Begriff „Unternehmen“ und die Folgen für die Berechnung von Geldbußen bei Datenschutzverstößen |
Der Gerichtshof der Europäischen Union hat in seinem Urteil in der Rechtssache C-383/23 Hinweise dazu gegeben, wie die Höhe von Geldbußen bei Verstößen gegen die niederländische Algemene Verordening Gegevensbescherming (kurz: AVG, Äquivalent zur DSGVO) zu bemessen ist, und (einige) Faktoren für deren Berechnung näher erläutert. |
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Achten Sie auf die Uhr: Was, wenn die Gesellschafterversammlung zu früh beginnt? |
Was geschieht, wenn eine Gesellschafterversammlung früher als in der Einberufung angekündigt beginnt und nicht alle Gesellschafter rechtzeitig anwesend sein konnten? Ist der gefasste Beschluss dann ungültig? |
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Die neue Produkthaftungsrichtlinie |
Was genau ändert sich mit der neuen Produkthaftungsrichtlinie, die bis spätestens Anfang Dezember 2026 von den Mitgliedstaaten umgesetzt werden muss? |
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Der Geschäftsführer als sogenannter (Pseudo-)UBO |
Die europäische und niederländische Gesetzgebung verpflichtet Organisationen dazu, ihre wirtschaftlich Berechtigten (Ultimate Beneficial Owner, kurz: UBO) zu registrieren. Dabei kann manchmal auch ein Geschäftsführer als (Pseudo-)UBO eingestuft werden. |
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Bei Insolvenz des Vermieters oder Mieters: Welche unterschiedlichen Auswirkungen sind zu beachten? |
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Newtonlaan 265 3584 BH Utrecht
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