38. Newsletter German Desk
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38. Newsletter
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Vorschläge aus Brüssel: Haftung für künstliche Intelligenz (KI) – Teil 1/3: Einleitung.
KI ist in Brüssel in aller Munde. KI steht für künstliche Intelligenz und ist potenziell in vielerlei Hinsicht anwendbar. Von selbstfahrenden Autos über Medizinroboter und autonome Kunst bis hin zu Einstellungs- und Auswahlalgorithmen: KI kann dafür sorgen, dass Software automatisch Entscheidungen trifft, die vorher durchweg von Menschen aus Fleisch und Blut getroffen wurden. Das Automatisieren solcher Entscheidungen wirft die notwendigen moralischen, ethischen und rechtlichen Fragen auf. Folgen Sie uns auf einen Rundgang durch die Bereiche des KI-Haftungspakets.
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Initiativentwurf für das Gesetz „Wet verantwoord en duurzaam internationaal ondernemen
Am 1. November 2022 wurde der Entwurf für das Gesetz „Wet verantwoord en duurzaam internationaal ondernemen“ (Gesetz über ein verantwortungsvolles und nachhaltiges, internationales unternehmerisches Verhalten“; hiernach: „Gesetzentwurf“) offiziell bei der Tweede Kamer, der Zweiten Kammer des Parlaments der Niederlande, eingereicht. Der Gesetzentwurf zielt darauf ab, Menschenrechtsverletzungen und Umweltschäden in der Wertschöpfungskette von international tätigen Unternehmen entgegenzuwirken. Die Debatte zum Gesetzentwurf muss noch beginnen. 
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Virtuelle Versammlungen: Von Illusion zur Wirklichkeit?
Grundsätzlich ist es niederländischen juristischen Personen nicht erlaubt, Versammlungen komplett virtuell abzuhalten: sehr unpraktisch, wie sich in Zeiten von COVID-19 herausstellte. Der Gesetzgeber scheint dies jetzt doch ändern zu wollen. Das bringt uns zu dem Gesetzentwurf „Wet digitale algemene vergadering“ (Gesetz über digitale Gesellschafter- bzw. Hauptversammlungen).
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Darf die Geschäftsführung ohne Weiteres das eigene Unternehmen verkaufen?
Ändert sich die Identität oder der Charakter einer N.V. (einer niederländischen Aktiengesellschaft) durch einen Vorstandsbeschluss, so ist ausdrücklich die Zustimmung der Hauptversammlung erforderlich. Im Fall der B.V. (vergleichbar mit der GmbH) gibt es keine solche gesetzliche Bestimmung. Darf die Geschäftsführung der B.V. (daher) diese Handlungen ohne Weiteres vornehmen?
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